Achtung Radfahrer am Ybbstalradweg: Ausreisekontrollen zwischen Göstling und Hollenstein

1501
Der Ybbstalradweg bei Kogelsbach
Anzeige

15.04.2021 | Aufgrund der aktuell gültigen Ausreiseregelungen im Bezirk Scheibbs müssen auch Radfahrer, die am Ybbstalradweg zwischen Göstling/Ybbs (Bezirk Scheibbs) und Hollenstein/Ybbs (Bezirk Amstetten) unterwegs sind, an der Bezirksgrenze gegebenenfalls einen negativen Testbescheid vorweisen können.

Am 16. April startet der Ybbstalradweg in die neue Saison – ab Samstag kann somit der Streckenabschnitt zwischen Ybbs und Hollenstein/Ybbs uneingeschränkt genutzt werden. Das Teilstück zwischen Hollenstein und Lunz am See konnte aufgrund der aktuellen Schneelage dagegen noch nicht freigegeben werden. Eine Befahrung dieses Abschnittes erfolgt bis zur offiziellen Freigabe auf eigene Gefahr. Voraussetzung dafür ist je nach Streckenverlauf ein negatives Covid-Testergebnis. Zum leichteren Verständnis dienen die folgenden beiden Beispiele:

• TESTPFLICHT BEI GLEICHER HIN-UND RÜCKFAHRT
Wenn die gleiche Strecke bei einer Radtour zur Hin- und Rückfahrt benützt – der Ybbstalradweg also beispielsweise von Waidhofen in Richtung Lunz am See und auf derselben Strecke auch wieder retour befahren – wird, gilt dies nicht als „Durchreise“, die einen Ausreisetest obsolet machen würde. An der Bezirksgrenze (zwischen Göstling und St. Georgen/Reith) ist deshalb ggf. ein negativer Testbescheid vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 48h (bei einem Antigen-Test) bzw. 72h (bei einem PCR-Test) sein.

• KEINE TESTPFLICHT ALS „TRANSITPASSAGIER“
Radfahrer, die sich „nur“ auf der Durchreise durch den Bezirk Scheibbs befinden, die die Rückfahrt zum Ausgangspunkt also auf einer anderen Strecke absolvieren als die Hinfahrt – z.B. von Lunz weiter über Gaming, Gresten (beides Bezirk Scheibbs) und Ybbsitz (Bezirk Amstetten) retour nach Waidhofen fahren – gelten als Transitpassagiere. In diesem Fall ist deshalb an der Bezirksgrenze (hier zwischen Gresten und Ybbsitz) kein negativer Testbescheid erforderlich. Radfahrer, die sich ausschließlich im Bezirk Scheibbs bewegen, brauchen ebenfalls keinen negativen Test.

Wir bitten alle Radfahrer, die gültigen Bestimmungen bei der Tourenplanung unbedingt zu beachten, um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Alle Teststraßen in der Region, beispielsweise in Lunz am See, Göstling/Ybbs, St. Georgen/Reith und Waidhofen a/d Ybbs, sind hier zu finden!

Web-Tipp: i www.ybbstalradweg.at

Foto: © Mostviertel Tourismus, weinfranz.at

Anzeige