Coronavirus ist für alle Betroffenen im Schulbereich eine große Herausforderung

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Gesundheits-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig, Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und NÖ Sanitätsdirektorin Irmgard Lechner
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LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Niederösterreich setzt auf eine einheitliche und koordinierte Vorgangsweise bei Verdachtsfällen

Die Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister und Ulrike Königsberger-Ludwig informierten in einer Pressekonferenz über die aktuelle Coronavirus-Situation in Niederösterreichs Schulen. Alle Betroffenen im Schulbereich stünden angesichts der Covid-19-Pandemie vor großen Herausforderungen. Wichtig sei, dass der Schulbetrieb so normal wie möglich und so sicher wie möglich ablaufe. Die Zahlen würden im schulischen Bereich moderat ansteigen, sagte Landesrätin Teschl-Hofmeister. Bei den Schülerinnen und Schülern gebe es 73 Neuinfektionen, bei den Lehrkräften acht.

Niederösterreich setzt auf eine einheitliche und koordinierte Vorgangsweise bei Verdachtsfällen in den Schulen. „Bei einem Verdachtsfall werden sofort die Eltern und die Gesundheitsbehörde verständigt, auch die Bildungsdirektion wird davon in Kenntnis gesetzt und natürlich auch Abstand geschaffen“, so Teschl-Hofmeister. In weiterer Folge gehe es darum, rasch die Kontaktpersonen zu ermitteln.
„Wir wollen, dass die Schulen offenbleiben“, sagte die Bildungs-Landesrätin. „Wenn Verschärfungen notwendig sind, werden wir natürlich handeln.“ Wenig abgewinnen kann die Landesrätin Antigen-Schnelltests. „Es gibt derzeit noch keinen zuverlässigen Schnelltest.“ Sie appellierte einmal mehr auch an die Verantwortung jedes Einzelnen, die Maßnahmen einzuhalten.

Für Gesundheits-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig ist es wichtig, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus von den Menschen mitgetragen werden. Dafür sei „Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Transparenz“ erforderlich, und das gelte vor allem für die Schulen. Auf den Lockdown im Frühjahr sei man vielfach nicht vorbereitet gewesen. Deshalb gebe es jetzt auch klare Anleitungen und Richtlinien im Umgang mit den Behörden im Verdachtsfall und „welche Schritte zu setzen sind“. Diese Anleitungen würden für alle Schulen landesweit gelten. Wichtig sei auch, dass die Wohnsitz-Behörde der Schülerin bzw. des Schülers und die Schulstandort-Behörde kooperieren. Ein wichtiges Bindeglied sei dabei die Landessanitätsdirektion. Schülerinnen und Schüler unter zehn Jahren verzeichneten nur leichte Verläufe und wären damit auch nicht „als Überträger zu behandeln“, so Königsberger-Ludwig. „Falls ein Kind krank ist, ob Covid-19, Verkühlung oder Schnupfen, sollte es zu Hause bleiben.“

Landessanitätsdirektorin Irmgard Lechner informierte im Umgang mit Kindern unter und über zehn Jahren im Verdachtsfall. „Kinder, die älter sind als zehn Jahre, werden behandelt wie Erwachsene.“ K1-Kontaktpersonen würden zudem Testungen angeboten.

Foto: NLK Burchhart

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