Erfolgreiche Bilanz: 700.000 Euro für Förderung von Alarmanlagen und Sicherheitstüren ausbezahlt

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Landesrat Martin Eichtinger und Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp freuen sich über 1.200 Bewilligungen.
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Eichtinger: Seit November 2019 haben 1.200 die Förderaktion des Landes ‚Sicheres Wohnen‘ genützt – Einreichungen möglich bis Dezember 2020

Um Einbrüchen vorzubeugen startete im Vorjahr das Land Niederösterreich wieder die bekannte Aktion „Sicheres Wohnen“ mit einem Volumen von 5 Millionen Euro. Die erste Zwischenbilanz fällt erfreulich aus: „Seit November 2019 wurden 1.200 Anträge eingereicht. Insgesamt konnten wir Gesamt-Zuschüsse in der Höhe von rund 700.000 Euro für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden ausbezahlen“, so Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und weiter: „Unser Zuhause ist der Rückzugsort, an dem wir uns geborgen und vor allem sicher fühlen. Mit der Aktion wollen wir das Heim noch sicherer machen, wenn es die Wohnung oder das Haus sicherheitstechnische Schwachstellen hat.“

Seit 2006 bereits mehr als 63.000 Anträge bewilligt
„Die vergangenen Jahre der Aktion waren ein großer Erfolg: Seit 2006 haben unsere Expertinnen und Experten des Landes mehr als 63.000 Förderanträge bewilligt und dadurch seitens des Landes fast 51 Millionen Euro an Zuschüssen ausbezahlt. Mit der Förderaktion des Landes Niederösterreich haben wir bisher ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 183 Millionen Euro ausgelöst“, so Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger.

Details zur Förderung
Die Förderung gilt rückwirkend per 1. Jänner 2019 und endet am 31. Dezember 2020. Bisher durften der Einbau bzw. die Inbetriebnahme der Alarmanlage nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Im Zuge der „blau-gelben Wohnbaustrategie“ wurden die Kriterien überarbeitet. Die Investition muss im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2019 – 31. Dezember 2020 liegen. Wenn z. B. die Alarmanlage am 2. Jänner 2019 eingebaut wurde, kann um die Förderung auch noch am 31. Dezember 2020 angesucht werden.

Ansuchen können online unter www.noe.gv.at/sichereswohnen eingebracht werden.

Was wird mit dieser Aktion gefördert?
Es werden Sicherheitsmaßnahmen mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Sicherheitseingangstüren (ab Widerstandsklasse 3) und Alarmanlagen gefördert. Dafür gibt es eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten bis zu max. 1.000 Euro.

Dabei wird der mechanische Sicherheitsschutz mit dem Einbau von speziell klassifizierten und genormten Sicherheitstüren bei Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Reihenhäuern bis zu 1.000 Euro finanziell unterstützt.

Ebenfalls werden 30 Prozent der Kosten gefördert, bis zu 1.000 Euro, beim elektronischen Sicherheitsschutz mit dem Einbau einer Alarmanlage bei Einfamilien-, Mehrfamilien- oder Reihenhäuser oder bei einer Wohnung.

In Summe können sich Familien bis zu 2.000 Euro für die Sicherheit in ihrem zu Hause sichern.

Die Förderung im Detail:

  • Mechanischer Schutz
    Sicherheitseingangstüren (Widerstandsklasse von mindestens 3) werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert. (Bei Eigenheimen muss ein Gesamtschutz gegeben sein.)
  • Elektronischer Schutz
    Alarmanlagen werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert.

Foto: NLK/Reinberger

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