Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in zwei Fällen zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan

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Die Zeugen Jehovas aus Niederösterreich freuen sich über das jüngste Urteil des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet in zwei Fällen zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan.

Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Er hat am 24. September 2020 zwei wichtige Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan bekannt gegeben. Diese Gerichtsentscheidungen stärken den rechtlichen Schutz der Religionsfreiheit.

In beiden Fällen gab Aserbaidschan in einer Erklärung zu, das Recht der Glaubensgemeinschaft verletzt zu haben. Die Regierung sprach den Betroffenen außerdem eine finanzielle Entschädigung zu. In den Entscheidungen des EGMR wird die gerichtliche Anerkennung dieser Erklärung deutlich.

Jahrelang hinderten die Behörden in der Stadt Gäncä Jehovas Zeugen daran, sich als Religionsgemeinschaft registrieren zu lassen. Infolgedessen wurden religiöse Zusammenkünfte regelmäßig von Polizeibeamten gestört, die alle Anwesenden festnahmen und einige mit hohen Geldstrafen belegten. Manche wurden festgenommen, weil sie die maßlos hohen Geldstrafen nicht bezahlen konnten.

Obwohl die Regierung die rechtliche Registrierung bisher nicht genehmigt hat, ist die Situation inzwischen deutlich besser geworden. In den letzten Jahren konnten Jehovas Zeugen ohne staatliche Eingriffe Zusammenkünfte in kleinen Gruppen in Privatwohnungen abhalten. Literatur wird zwar vor dem Import von der Regierung überprüft, aber die Glaubensgemeinschaft hat jetzt die Erlaubnis, eine ausreichende Menge davon einzuführen.

Herr Kirill Stepanow, ein Helfer der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit von Jehovas Zeugen in Aserbaidschan, sagt: „Wir hoffen, dass dieses wichtige Urteil des EGMR unsere rechtliche Registrierung in Gäncä und anderen Städten in Aserbaidschan vorantreiben wird. Hoffentlich wird die Regierung mit der Zeit von der Überprüfung unserer Literatur vor dem Import absehen.“

Medienkontakt:
Franz Michael Zagler, Tel: 0676/6378496, E-Mail: f.m.zagler@aon.at

Foto: © jw.org

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