Jehovas Zeugen in Chile: Oberster Gerichtshof tritt für die Rechte einer Patientin ein

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Oberster Gerichtshof in Santiago (Chile)
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Am 13. Dezember 2019 hob Chiles Oberster Gerichtshof in einer 3:2-Entscheidung das Urteil einer Vorinstanz auf und bestätigte damit das Recht einer Zeugin Jehovas, eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen abzulehnen.

In dem Gerichtsverfahren ging es um Frau Polonia Ríos, eine Zeugin Jehovas, der man eine notwendige Operation mehrmals verweigert hatte, weil sie Bluttransfusionen ablehnte. Sie reichte schließlich eine offizielle Beschwerde gegen das öffentliche Krankenhaus ein, das sich weigerte, sie zu behandeln. Am 6. August 2019 entschied das Berufungsgericht San Miguel gegen Polonia Ríos und zugunsten des öffentlichen Krankenhauses.

Frau Ríos mit dem erfreulichen Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2019 Foto: JZ

Daraufhin legte Frau Ríos beim Obersten Gerichtshof Chiles Rechtsmittel ein und gewann. Dies ist die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Schutz der Rechte von geschäftsfähigen volljährigen Patienten, die bestimmte medizinische Behandlungen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ablehnen.

Mehr als 25 Jahre lang bestand der Gerichtshof darauf, dass ein Patient keine Behandlung verweigern dürfe, wenn dadurch nach Meinung der Ärzte das Leben des Patienten gefährdet sei.

In der offiziellen Entscheidung des Gerichts heißt es auszugsweise: „Bei der betroffenen Partei … handelt es sich um eine Patientin, die mithilfe einer Operation, auf die sie seit drei Jahren wartet, leben und ihre Gesundheit genießen möchte … [Ihre Ablehnung einer Bluttransfusion] ist weder willkürlich, noch sollen dadurch die Dienstleister an der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten gehindert werden. Vielmehr ist sie ein Ausdruck der Glaubensansichten der Patientin, welche im Einklang mit ihrem Recht auf Gewissensfreiheit und ihrer Würde zu respektieren sind, umso mehr, als Berichte belegen, dass die Operation auch ohne die Notwendigkeit einer solchen Transfusion erfolgreich durchgeführt werden kann.“


Wei
tere Informationen von unserem Redakteur Franz Michael Zagler unter der Telefonnummer 0676/637 84 96.

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