Neuregelung der Übergabe von Schulnachrichten

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Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bildungsdirektor Johann Heuras
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LR Teschl-Hofmeister/Heuras: Lernbegleitung wird für alle, die Aufholbedarf haben, in den Semesterferien möglich sein

St. Pölten. Aufgrund des Lockdowns werden die Schulnachrichten Großteils nicht wie üblich zu Semesterende, sondern nach derzeitiger Vorgabe erst am 8. bzw. am 9. Februar übergeben, wenn die Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht sind. „All jene Schülerinnen und Schüler, die das Semesterzeugnis schon vorab benötigen, weil sie beispielsweise in eine andere Schule oder Schulart übertreten, vor allem in der 4., 8. und 9. Schulstufe, können das Zeugnis natürlich schon vorher übergeben oder übermittelt bekommen“, informieren Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bildungsdirektor Johann Heuras. Die spätere Ausgabe der Schulnachrichten soll zur besseren Ausdünnung an Niederösterreichs Schulen beitragen.

Betreuungsangebote und Lernbegleitung
Obwohl die Schulgebäude aktuell für den Präsenzunterricht grundsätzlich nicht offenstehen, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler zur Betreuung in die Schule zu bringen. „Wir appellieren aber an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, ihre Kinder so gut wie möglich zuhause zu betreuen – wenn auch nur tageweise. Jeder Tag, an dem direkte soziale Kontakte eingeschränkt werden können, zählt“, erklären die Bildungs-Landesrätin und der Bildungsdirektor, und betonen: „Der Spagat zwischen dem Erhalt unserer Gesundheit und der entsprechenden Betreuung unserer Kinder ist ein schwieriger, das ist uns bewusst, weshalb wir auch flexible und unbürokratische Angebote im Bildungssystem zur Verfügung stellen, die dank der großen Einsatzbereitschaft unserer Pädagoginnen und Pädagogen gut umgesetzt werden können.“

In den Semesterferien soll es auch heuer ein Lernbegleitungsangebot für all jene geben, die Aufholbedarf haben. Die Bedarfserhebungen dafür laufen bereits.

Foto: NLK Pfeiffer

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