Pernkopf und Schmuckenschlager begrüßen Entlastungen für Bäuerinnen und Bauern

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LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager
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Der heutige Regierungsbeschluss sieht weitreichende Entlastungen für die Landwirtschaft vor. Das ist für LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager ein wichtiger Schritt, denn die Bäuerinnen und Bauern brauchen stabile Einkommen und positive Zukunftsaussichten.

„Die Bundesregierung legt bereits bei ihrer ersten Regierungsklausur ganz konkrete Entlastungen für die Bäuerinnen und Bauern vor und zeigt damit, welch hohen Stellenwert Sebastian Kurz der heimischen Landwirtschaft beimisst. Das haben sich unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe auch verdient, sie arbeiten hart, sorgen für beste Lebensmittel und unsere wunderschönen Landschaften. Dafür brauchen sie aber auch stabile Einkommen und positive Zukunftsaussichten. Die heute vorgestellten Maßnahmen werden sich direkt und positiv auswirken“, begrüßen LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager die heute vorgestellten Entlastungsmaßnahmen.

Konkret sieht der heutige Regierungsbeschluss wesentliche Entlastungen für die Landwirtschaft im Jahr 2021 vor. Das fiktive Ausgedinge wird von 13 auf 10 Prozent abgesenkt, dadurch erhalten Bäuerinnen und Bauern mit Ausgleichszulage (ugs. „Mindestpensionisten“) eine höhere Pension. Darüber hinaus soll es eine Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr geben, wodurch deren künftiger Pensionsanspruch erhöht wird (bei gleichbleibender Beitragszahlung). Weiters wird die KV-Mindestbeitragsgrundlage im pauschalen System von 4.100 Euro Einheitswert auf 2.200 Einheitswert abgesenkt. Gleichzeitig wird die KV-Mindestbeitragsgrundlage für SV-Optionsbetrieb an das pauschale System angeglichen. Eine langjährige Forderung hinsichtlich der Besteuerung von landwirtschaftlichem Einkommen wird mit der Gewinnglättung über 3 Jahre umgesetzt. Mit diesem mehrjährigen Durchrechnungszeitraum können stark schwankende Ernte- und Einkommensergebnisse in einzelnen Jahren steuerlich besser ausgeglichen werden. Die Buchführungsgrenze (Grenze zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und volle Buchführungspflicht) wird ab 2021 auf 700.000 Euro Umsatz angehoben.

Zudem setzt die Bundesregierung auch den Startschuss für eine ökosoziale Steuerreform samt ersten Maßnahmen, wie eine einheitliche Flugticketabgabe auf 12 Euro und eine Ökologisierung der NoVA. Zudem wurden auch Entlastungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie die Senkung des Eingangssteuersatzes der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent beschlossen. „Die neue Bundesregierung beschreitet einen ökosozialen Weg: Das heute vorgestellte Paket schafft es, die Steuern zu senken, die Betriebe zu entlasten und das Klima zu schützen“, betonen Pernkopf und Schmuckenschlager.

Foto: NLK Filzwieser

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