Regelmäßige COVID-19-Tests im Kampf gegen Pandemie

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Paul Pilshofer vom Roten Kreuz Neunkirchen und Bürgermeister Herbert Osterbauer laden zum Test ins Rathaus
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Schnelltest-Möglichkeit ab 26. Jänner im Rathaus Neunkirchen

NEUNKIRCHEN. Ab Dienstag, den 26. Jänner 2021 bietet die Stadtgemeinde Neunkirchen im Rahmen von „NÖ testet“ eine regelmäßige Möglichkeit für gratis COVID-19-Antigen-Schnelltests an. Die Aktion der Stadtgemeinde erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz Neunkirchen. Die Testung ist jeden Dienstag im Rathaus von 7.00 bis 17.00 Uhr und jeden Donnerstag von 7.00 bis 15.00 Uhr (ausgenommen Feiertage) möglich. Für die Teilnahme ist eine telefonische Terminbuchung sowie eine Registrierung nötig. Jede/r Bürger/in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich der über sechs Jahre alt ist, kann dieses Angebot nutzen.

„Als Bezirkshauptstadt war es uns wichtig, diesen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie zu leisten und so zu helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Andererseits können BürgerInnen so rasch und gratis ein aktuelles Testergebnis erhalten“, so Bürgermeister Herbert Osterbauer. „Ich lade alle herzlich ein, dieses Angebot zu nutzen und bedanke mich ganz herzlich beim Roten Kreuz, das uns bei der Organisation tatkräftig unterstützt.“

Testtermine werden telefonisch unter 02635/601 DW 14 vergeben. Zusätzlich ist es nötig, wie bisher bei den Flächentests, die persönlichen Daten unter www.testung.at/anmeldung einzugeben. Bringen Sie zur Testung bitte Ihre e-Card und einen Ausweis mit. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske.

Bei der Testung erhalten Sie einen Informationszettel mit einem QR-Code, mit dem das Ergebnis des Schnelltests binnen einer Stunde online abgefragt werden kann. Bei Angabe einer gültigen Handynummer wird das Ergebnis zusätzlich auch per SMS übermittelt.

Leider NICHT an der Testung teilnehmen dürfen:

  • Personen mit COVID-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder 1450 anrufen)
  • Personen die sich wegen einer anderen Krankheit im häuslichen Krankenstand befinden
  • Personen die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen die in Alten- und Pflegeheimen wohnen
  • Personen die in den letzten 3 Monaten an COVID erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden

Foto: Stadtgemeinde Neunkirchen

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