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Über Pflichten und Sorgfalt bei der Schneeräumung: Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, schildert einen nicht alltäglichen Rechtsfall

Manuela H. betrat hinkend das Büro der Rechtsberatung – eine Eisplatte hatte sie zu Fall gebracht: „Vor vier Wochen wollte ich am Nachmittag eine Runde mit dem Hund gehen, da hat es gerade herrlich geschneit. Nach wenigen Metern lag ich plötzlich da – Beinbruch.“ Wie sie mit Fotos und einem Zeugen untermauerte, gab es an der Unfallstelle keinen Gehsteig, zum Zeitpunkt ihres Spaziergangs war die Straße weder geräumt noch gestreut.

Anrainerpflicht
Die StVO verpflichtet „Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten“ zwischen 6 und 22 Uhr entlang ihrer Liegenschaft befindliche Gehsteige bzw. Gehwege zu räumen und zu streuen. Aber aufgepasst: Ist kein Gehsteig vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m gesäubert und gestreut werden, andernfalls drohen Strafen oder allenfalls Schadenersatzforderungen.

Sorgfaltsverstoß
Im konkreten Fall war unstrittig, dass den Anrainerpflichten nicht entsprochen worden war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer der Liegenschaft zu Hause war oder – wie hier – am Arbeitsplatz. Dieser hätte daher jemanden mit dem Winterdienst beauftragen müssen.

Haftung
Als Folge des Sorgfaltsverstoßes und des eingetretenen Schadens forderte der ÖAMTC-Jurist vom Hauseigentümer bzw. von dessen Haftpflichtversicherung für Frau H. Schadenersatz und Schmerzengeld. Zusätzlich drohte dem Hauseigentümer ein Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung.

Mitverschuldenseinwand
Der Hauseigentümer und dessen Versicherung wehrten sich: Sie brachten vor, die gesamte Straße sei verschneit gewesen und auch die Gemeinde hätte nichts unternommen. Hätte Frau H. Schuhe mit Spikes getragen und aufgepasst, wäre es zu dem Sturz nicht gekommen. Dem konterte der ÖAMTC-Jurist mit Judikatur, wonach Spikes im urbanen Bereich nicht üblich wären, Frau H. hätte die Eisplatte zudem nicht erkennen können. Letztlich zahlte die Versicherung des Anrainers. Für diesen übernimmt seither übrigens ein professionelles Unternehmen die Räumpflichten.

Kostenlose ÖAMTC-Rechtsberatungen in Niederösterreich
Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Club-Mitgliedern mit kostenloser Beratung und Unterstützung hilfreich zur Seite. 2020 hat die ÖAMTC-Rechtsberatung allein in Niederösterreich 1.000 Mitgliedern persönlich an ÖAMTC-Stützpunkten und 7.000 Mitgliedern telefonisch oder schriftlich geholfen. Corona-bedingt ist die Zahl der Anfragen rund ums Reisen etwa auf das Dreifache gestiegen. Die Themenpalette reichte von Umbuchungen, Reiserücktritten und Stornos über Fristen bei Pickerl und Führerschein bis hin zu Mobilitätsbeschränkungen und Grenzschließungen.

An den ÖAMTC-Stützpunkten Amstetten, Krems und St. Pölten kann auch die persönliche Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Um telefonische Voranmeldung unter +43 1 71199 21530 wird gebeten. Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Juristen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.

Foto: Pixabay/Noah Newbauer

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