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Unter dem Motto „Die neuen Antworten für Lebensqualität im Zusammenleben“ gaben heute ÖAAB Bundesobmann August Wöginger und NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister ein Update über das DNA-Reformprogramm des ÖAAB.

Am 24. April fand mit dem digitalen Bundestag der Startschuss zum DNA-Programmprozess statt.

„Über 350 Personen aus ganz Österreich haben sich aktiv in diese Diskussionen eingebracht und mit uns an diesem Programm gearbeitet. Das gesamte Programm präsentieren wir am 2. Oktober, beim zweiten Teil unseres Bundestages. In Niederösterreich wurden die Themen Vereine und Ehrenamt, Jugend und Familie sowie Wohnen erarbeitet. Das Thema Vereine und Ehrenamt ist uns ein sehr wesentliches Anliegen.

Tatkraft, Fleiß, Einsatz und Engagement für die Gemeinschaft sind Werte, die die Menschen in Österreich auszeichnen. Daher setzen wir uns für die Einführung einer Ehrenamtspauschale ein. Auch steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung soll eingeführt werden. Es geht uns um die Anerkennung für die Menschen, die freiwillig mehr leisten, als sie leisten müssten“, so ÖAAB Bundesobmann August Wöginger.

NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister ergänzte: „Der Bereich Familie, ist eines jener Themen der mir persönlich besonders am Herzen liegt. Sie ist die erste und wichtigste Gemeinschaft für uns Menschen sowie für ein Land, um die Zukunft zu sichern. Deshalb setzen wir uns für eine Erhöhung des bestehenden Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 1.750 Euro jährlich pro Kind ein. Auch für Kinder über 18 soll der steuerliche Absetzbetrag von 500 auf 750 Euro erhöht werden. Damit Eltern jüngerer Kinder so viel Zeit für ihre Kinder aufbringen können, wie sie es für richtig halten, setzt sich der ÖAAB für flexible Arbeitszeitmodelle ein. Nicht unternehmensgerechte Familien sind zukunftsfähig, sondern familiengerechte Unternehmen. Zu nachhaltiger Familienpolitik gehört auch die Absicherung im Alter. Die Schaffung von Eigentum kann dabei noch immer als gute Absicherung gegen Armut im Alter gesehen werden. Dabei ist die Erlassung der Grunderwerbssteuer oder der Eintragungsgebühren ins Grundbuch beim Kauf des ersten Eigenheims als möglicher Ansatzpunkt vorstellbar.“

Foto: © NÖAAB

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